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Impressum: Muss der Hinweis auf die EU-Streitschlichtung entfernt werden?

Webmaster aufgepasst!

Muss der Hinweis im Impressum zur EU-Streitschlichtung entfernt werden? – Kurze Antwort: Ja, der Hinweis auf die EU-Streitschlichtungsplattform (OS-Plattform) muss entfernt werden – und zwar spätestens zum 20. Juli 2025.

Hintergrund zur Entferung der EU-Streitschlichtung im Impressum

Die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wird zum 20. Juli 2025 von der EU endgültig eingestellt. Damit entfällt auch die bisherige Pflicht, im Impressum, in den AGB und an anderen Stellen auf diese Plattform hinzuweisen und den entsprechenden Link bereitzustellen.

Was ist konkret zu tun?

– Bis spätestens 20. Juli 2025 müssen Sie alle Hinweise auf die OS-Plattform aus Ihrem Impressum, den AGB, E-Mail-Signaturen und ggf. weiteren Rechtstexten entfernen.
– Sie können die Änderung auch schon jetzt vornehmen, spätestens aber zum genannten Stichtag.

– Prüfen Sie auch individuell angelegte Vorlagen und Signaturen auf entsprechende Hinweise.

Was bleibt weiterhin Pflicht?

Die allgemeinen Informationspflichten zur Verbraucherstreitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bleiben bestehen.
Das bedeutet:
– Sie müssen weiterhin angeben, ob Sie bereit oder verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
– Diese Information sollte weiterhin im Impressum und ggf. in den AGB stehen.

Beispiel für einen weiterhin zulässigen und erforderlichen Hinweis:
“Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.”

Die Situation in drei Sätzen:

– Der Zusatz zur EU-Streitschlichtung (OS-Plattform) muss ab dem 20. Juli 2025 vollständig entfernt werden.
– Die Pflicht zur Information über die Teilnahme an nationalen Schlichtungsverfahren bleibt bestehen.
Konkrete Handlungsempfehlung für Webmaster: Aktualisieren Sie Ihr Impressum und Ihre Rechtstexte rechtzeitig, um Abmahnungen zu vermeiden.

Hinweis an Kunden vom ARKM Webhosting mit WordPress-Update Service:

Unsere Kunden vom ARKM Webhosting  mit WordPress-Update Service brauchen sich selber um nichts kümmern. Die Rechtssicherheit vom Impressum und auch der Datenschutzerklärung gehören mit zum WordPress-Update Service. Unsere Kunden erhalten bis Ende Juni 2025 ein automatisches Update.

Sven Oliver Rüsche

Hallo, mein Name ist Sven Oliver Rüsche. Seit 1999 bin ich selbständiger Unternehmensberater. Hin und wieder agiere ich als Internetexperte in den europäischen Medien, oder verfasse Fachartikel in zahlreichen Blogs. Meine Schwerpunkte sind dabei Online-Marketing, SEO/SEM, Mobilkommunikation, Unternehmerweiterbildung / Karriere-Themen, Bauen & Wohnen, sowie Tourismus. In meiner Heimatregion gehöre ich mit zu den bekanntesten Meinungsmachern / Influencer. Ich bin geschäftsführender Gesellschafter vom ARKM Online Verlag aus Bergneustadt. Als Journalist bin ich Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Ich helfe Menschen, Ihre Unternehmer- und Internetfähigkeiten zu verbessern und mache mit meiner Digitalstrategie ihr Tagesgeschäft dauerhaft erfolgreich.

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2 Kommentare

  1. Hallo Herr Rüsche,
    vielen Dank für diesen informativen Beitrag. Nun sind einige Anbieter im Bereich IT-Recht unterwegs, die ihren Kunden/Mandanten dringend empfehlen, den Hinweis erst am 19. Juli 2025 zu entfernen, da die entsprechende Richtlinie erst ab 20. Juli 2025 aufgehoben ist.

    Wie lautet Ihre Meinung dazu?

    Ich selbst schließe mich der hier dargestellten Sichtweise an, dass der Link sofort entfernt werden kann und bis spätestens 20. Juli 2025 auch muss.

    1. Hallo,

      es gibt zwar nach wie vor die Verpflichtung diesen sehe fragwürdigen Link bis zum 20.7. zu setzen und es besteht tatsächlich die Gefahr für eine Abmahnung. Aber bleibt der Link auch nach dem 20.7. veröffentlicht, dann kann es ebenfalls wegen Irreführung zu einer Abmahnung kommen.

      Sagen wir mal so: Es kann Gründe geben, die die Entfernung schon zeitlich vorzuziehen (Urlaubsabwesenheit … Urlaub des Webmasters)

      Am Ende muss jeder für sich entscheiden, wann er diesem EU-Spielchen den Stecker zieht. Ich darf ja keine Rechtsberatung geben: Im Zweifel einen zugelassenen Fachjuristen fragen!

      Liebe Grüße … Sven Oliver Rüsche

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