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NIS2-Richtlinie – Die Bedeutung für Europas Cyberresilienz

Achtung! - Ausweitung / Verschärfung Ihrer Haftung

Einführung in die NIS2-Richtlinie

Die Welt der Cybersecurity ist einem ständigen Wandel unterzogen, und Europa hat mit der Veröffentlichung der NIS2-Richtlinie im EU-Amtsblatt am 27. Dezember 2022 einen signifikanten Schritt zur Stärkung der Netzwerk- und Informationssicherheit unternommen. Da diese am 16. Januar 2023 in Kraft trat, stehen Unternehmen und Institutionen vor der Aufgabe, sich den neuen Herausforderungen zu stellen. Dieser Artikel soll Ihnen einen umfassenden Überblick über die NIS2-Richtlinie verschaffen und dabei unterstützen, die damit verbundenen Verpflichtungen zu verstehen und umzusetzen.

Was ist die NIS2-Richtlinie?

Die NIS2-Richtlinie ist die überarbeitete Fassung der ersten EU-weiten Cybersecurity-Richtlinie, die Network and Information Security (NIS) Directive. Die Richtlinie zielt darauf ab, das Cybersicherheitsniveau innerhalb der EU zu harmonisieren und auf ein höheres Level zu heben. Mit einer Deadline für die Umsetzung in nationales Recht bis Oktober 2024 setzen die EU-Mitgliedsstaaten alles daran, diese Vorgaben zu erfüllen. Der deutsche Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums, das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz, zeugt von der Ernsthaftigkeit, mit der sich die EU diesem Thema widmet.

Für wen gilt NIS2-Richtlinie?

Eine der wesentlichen Änderungen durch die NIS2-Richtlinie ist die Ausweitung des Geltungsbereichs auf mittlere und große Unternehmen. Mittlere Unternehmen sind solche mit 50-249 Beschäftigten und einem Umsatz von 10-50 Millionen Euro, während große Unternehmen durch mindestens 250 Mitarbeitende oder einen Umsatz von mindestens 50 Millionen Euro charakterisiert sind. Dies bedeutet, dass nicht mehr nur kritische Infrastrukturen, sondern ein breiteres Spektrum von Unternehmen von diesen Anforderungen betroffen sein werden.

Anforderungen und Klassifizierung

Unternehmen werden in der NIS2-Richtlinie als “Wichtige Einrichtungen” und “Besonders wichtige Einrichtungen” kategorisiert. Während wichtigere Einrichtungen einer proaktiven Überwachung unterliegen, sind die Anforderungen an wichtige Einrichtungen etwas weniger streng. Nichtsdestotrotz müssen alle betroffenen Unternehmen Cyber-Risikomanagementsysteme implementieren und die Sicherheit in der Lieferkette sowie das Business Continuity Management gewährleisten.

Haftungs- und Sanktionsvorschriften

Die NIS2-Richtlinie verschärft die Haftungsbedingungen und Sanktionen für Nichteinhaltung. Für “Besonders wichtige Einrichtungen” können Strafen von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des Jahresumsatzes verhängt werden. Wichtige Einrichtungen können mit Bußgeldern von bis zu 7 Millionen Euro oder 1,4 Prozent des Jahresumsatzes belegt werden. Hierbei wird das Privatvermögen der Geschäftsleitung bei Missachtung der Risikomanagementmaßnahmen mit einbezogen.

Die Rolle der Geschäftsführung

Die NIS2-Richtlinie bringt für die Geschäftsführung ein gesteigertes Haftungsrisiko mit sich. Im Falle einer Verletzung der Überwachungspflichten können Geschäftsleiter direkt für entstandene Schäden verantwortlich gemacht werden. Auch hier stehen die Zeichen auf Stärkung der Cyberresilienz, da Verantwortung bei der Geschäftsleitung ansetzt.

NIS2 jenseits kritischer Infrastrukturen

Die NIS2-Richtlinie erstreckt sich deutlich über den Bereich kritischer Infrastrukturen hinaus. Sie wird auch Sektoren wie den Energiesektor umfassen, wobei nicht nur Energieerzeuger und -lieferanten, sondern auch Hersteller von Windturbinen und Betreiber von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den Fokus geraten.

Zusammenfassung

Die Einführung der NIS2-Richtlinie ist ein deutliches Zeichen für Europas Entschlossenheit, die Cybersecurity-Landschaft zu stärken. Unternehmen aller Größen sind nun aufgefordert, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um ihren Pflichten nachzukommen. Mit der bevorstehenden Pflicht zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht bis Oktober 2024 ergibt sich eine dringende Notwendigkeit für Unternehmen, sich mit den neuen Anforderungen auseinanderzusetzen. Für die Geschäftsführung liegt eine besondere Verantwortung darin, die Cyberresilienz ihrer Unternehmen sicherzustellen.

Die eigene Cybersicherheitsstrategie überdenken und verbessern!

Die Auseinandersetzung mit dem NIS2-Referentenentwurf und die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen kann als Chance gesehen werden, die eigene Cybersicherheitsstrategie zu überdenken und zu verbessern. Mit einer konstruktiven Herangehensweise und dem Anspruch, über das Notwendige hinaus aktiv zu werden, können europäische Unternehmen nicht nur den Anforderungen gerecht werden, sondern darüber hinaus auch Wettbewerbsvorteile erlangen und das Vertrauen von Kunden und Partnern stärken.

Die NIS2-Richtlinie fordert uns alle auf, unsere Bemühungen im Bereich der Cybersicherheit zu intensivieren. Indem wir uns auf gemeinsame Standards einigen und eine Kultur der Cyberresilienz und Datenhygiene pflegen, tragen wir dazu bei, ein sichereres digitales Europa für alle zu gestalten.

FAQs NIS2-Richtlinie

  • Welche Verpflichtungen ergeben sich aus der NIS-Richtlinie?

Betroffene Unternehmen müssen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um Risiken für die Sicherheit ihrer Netz- und Informationssysteme zu managen und um auf Vorfälle reagieren zu können. Zudem sind sie verpflichtet, wesentliche Cybersicherheitsvorfälle an die zuständigen nationalen Behörden zu melden.

  • Wie kann ein Unternehmen feststellen, ob es von der NIS-Richtlinie betroffen ist?

Unternehmen sollten sich an die nationalen Behörden wenden oder juristischen Rat einholen, um zu prüfen, ob sie in den Anwendungsbereich der NIS-Richtlinie fallen. Es kommt darauf an, ob sie Dienste anbieten, die als wesentlich für das Funktionieren der Gesellschaft oder der Wirtschaft angesehen werden.

  • Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung der NIS-Richtlinie?

Nichteinhaltung kann zu Sanktionen führen, die je nach Land variieren. Diese können von Geldstrafen bis hin zu anderen rechtlichen Konsequenzen reichen. Es ist daher entscheidend, dass Organisationen ihre Verpflichtungen verstehen und umsetzen.

  • Gibt es Unterstützung bei der Umsetzung der NIS-Richtlinie?

Ja, es gibt verschiedene Ressourcen und Expertengremien, die bei der Implementierung hilfreich sein können. Neben den nationalen Kontaktstellen für die NIS-Richtlinie bieten viele Beratungsunternehmen und branchenspezifische Organisationen Hilfestellungen an.

  • Was bedeutet die NIS-Richtlinie für die Zukunft der Cybersicherheit in Europa?

Die NIS-Richtlinie ist ein entscheidender Schritt nach vorn, um die Widerstandsfähigkeit und Sicherheit europäischer Informationssysteme zu stärken. Sie fördert die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedsstaaten und schafft ein höheres Niveau an Bewusstsein und Bereitschaft im Bereich Cyber-Sicherheit.

  • Wird die NIS-Richtlinie aktualisiert?

Die EU überprüft und aktualisiert ihre Rechtsvorschriften regelmäßig, um auf neue Herausforderungen und technologische Entwicklungen zu reagieren. Folglich könnten sich die Anforderungen der NIS-Richtlinie im Laufe der Zeit ändern, was Unternehmen dazu anspornt, ihre Cybersicherheitsstrategien kontinuierlich zu evaluieren und anzupassen.

So sollten Sie nun handeln:

Bitte bedenken Sie, dass es immer ratsam ist, sich für spezifische Rechtsauskünfte an Fach-Juristen zu wenden. Die Umsetzung der NIS-Richtlinie bietet auch eine ausgezeichnete Gelegenheit, Ihr Unternehmen resilienter gegenüber Cyber-Bedrohungen zu machen und die Vertrauenswürdigkeit bei Ihren Kunden zu stärken. Sven Oliver Rüsche berät als externer Datenschutzbeauftragter und Unternehmensberater Unternehmen im Datenschutz. Wenn Sie Hilfe bei der Beachtung und Umsetzung der NIS2-Richtlinie brauchen, dann buchen Sie im Agenturkalender ein kostenloses Erstgespräch!

Sven Oliver Rüsche

Hallo, mein Name ist Sven Oliver Rüsche. Seit 1999 bin ich selbständiger Unternehmensberater. Hin und wieder agiere ich als Internetexperte in den europäischen Medien, oder verfasse Fachartikel in zahlreichen Blogs. Meine Schwerpunkte sind dabei Online-Marketing, SEO/SEM, Mobilkommunikation, Unternehmerweiterbildung / Karriere-Themen, Bauen & Wohnen, sowie Tourismus. In meiner Heimatregion gehöre ich mit zu den bekanntesten Meinungsmachern / Influencer. Ich bin geschäftsführender Gesellschafter vom ARKM Online Verlag aus Bergneustadt. Als Journalist bin ich Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Ich helfe Menschen, Ihre Unternehmer- und Internetfähigkeiten zu verbessern und mache mit meiner Digitalstrategie ihr Tagesgeschäft dauerhaft erfolgreich.

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