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  • #006 – Abmahngefahr: Hinweis zur EU Streitbeilegung veröffentlicht?

Podcast - DER INTERNETEXPERTE.

20 Jan

#006 – Abmahngefahr: Hinweis zur EU Streitbeilegung veröffentlicht?

  • Von Sven Oliver Rüsche
  • 0 Kommentar
Abmahngefahr, wenn der Hinweis zur EU Streitbeilegung nicht gesetzt ist!

Bereits im letzten Jahr trat eine neue Verpflichtung für Online-Händler in Kraft. Es besteht Abmahngefahr! Jeder Shopbetreiber muss seit dem auf seiner Website einen Link zur von der EU geschaffenen Online-Plattform zur Steinbeilegung verweisen. Üblicherweise soll dieser Link im eigenen Impressum gesetzt werden.

Podcast zum Thema EU Streitbeilegung – Es besteht Abmahngefahr!

Diese Verpflichtung entstand durch die EU-Verordnung mit der Nr. 524/2013. Diese EU-Verordnung ist seit dem in allen EU-Staaten direkt gültig geworden.

Verpflichtet sind alle EU-Unternehmer, die Waren oder Dienstleistungen elektronisch über ihre Homepage, den Onlineshop oder per eMail verkaufen. In der Verordnung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Link zu dieser Online-Plattform zur EU-Streitbeilegung „leicht zugänglich“ sein sollte. Entsprechend sollte der Link direkt nach den sonstigen Pflichtangaben im jeweiligen Impressum zu finden sein. Bei eMails gehört entsprechend auch ein Link unter der Absenderkennung.

In einem Blogartikel informiere ich Dich in Kürze über weitere Details und gebe Dir Mustererklärungen, die Du für Deine Homepage nutzen kannst.

Was droht bei Nichtumsetzung der Informationspflichten?

Das gute vorweg: Das Gesetz sieht keine Bußgelder vor, wenn der Hinweis zur EU Streitbeilegung fehlt. Trotzdem können Verbraucherverbände und auch Wettbewerber jederzeit kostenpflichtig eine Abmahnung erwirken. Diese wiederum kostet dann. Geld, und Ärger, der definitiv vermeidbar ist!

Wichtiger Hinweis: Ich darf Dir keine Rechtsberatung geben. Sehe meine Hinweise nur als gut gemeinten Ratschlag an. Im Zweifelsfall und für fundierte Informationen nimm bitte Kontakt mit Deinem Internetanwalt auf!

Ich hoffe ich konnte Dir mit diesem Podcast einen wertvollen Impuls für Dein Digitalgeschäft geben. Weitere Informationen zu diesem Thema und auch kurze Mustererklärungen zur EU Streitbeilegung findest Du in meinem Blog. Wenn Du diesen Podcast hilfreich und informativ hälst, dann würde ich mich freuen, wenn Du diesen an Deine Freunde bei Facebook, Twitter und Co. teilst. Damit hilfst Du mir bei meiner Mission. Ich möchte Menschen helfen ihre Internetfähigkeiten zu verbessern. Hast Du Fragen, oder Anregungen, dann nutze bitte die Kommentarfunktion oder schreib mir mit dem Kontaktformular auf meiner Homepage.

Foto: geralt / Pixabay

 

Tags:AbmahngefahrEU StreitbeilegungPodcast
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Sven Oliver Rüsche
Hallo, mein Name ist Sven Oliver Rüsche. Seit 1999 bin ich selbständiger Unternehmensberater. Hin und wieder agiere ich als Internetexperte in den europäischen Medien, oder verfasse Fachartikel in zahlreichen Blogs. Meine Schwerpunkte sind dabei Online-Marketing, SEO/SEM, Mobilkommunikation, Unternehmerweiterbildung / Karriere-Themen, Bauen & Wohnen, sowie Tourismus. In meiner Heimatregion gehöre ich mit zu den bekanntesten Meinungsmachern / Influencer. Ich bin geschäftsführender Gesellschafter vom ARKM Online Verlag aus Bergneustadt. Als Journalist bin ich Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Ich helfe Menschen, Ihre Unternehmer- und Internetfähigkeiten zu verbessern und mache mit meiner Digitalstrategie ihr Tagesgeschäft dauerhaft erfolgreich.

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