Lenzkes Spanntechnik GmbH – Lüdenscheid

Hinweisgeberschutz Gesetz – interner Meldekanal

Gemäß § 12 HinSchG haben Beschäftigungsgeber sicher zu stellen, dass bei ihnen mindestens eine Stelle für interne Meldungen hinweisgebender Personen eingerichtet und betrieben wird, an die sich Beschäftigte wenden können.

Diese Meldestelle nimmt Meldungen entgegen, die Verstöße im Sinne des § 2 HinSchG darstellen. Der Verstoß muss im Rahmen der beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit erfolgen. Meldungen über privates Fehlverhalten ohne Bezug zur beruflichen Tätigkeit oder unbegründete Spekulationen oder Gerüchte wie auch falsche Verdächtigungen (§ 9 Abs. 1 HinSchG) sind nicht geschützt.

Damit die Anonymität für Sie als Hinweisgeber gewährleistet ist, arbeiten wir ausschließlich mit der folgenden Vorgangsnummer. Sie benötigen keine eMail-Adresse, oder Namensnennung. Sie können sicher sein, dass ALLE Hinweise mit Ihrem Beschäftigungsgeber besprochen und verfolgt werden. Diese Meldestelle dokumentiert jeden Vorgang gem. der gesetzlichen Bestimmungen.

Ihre Vorgangsnummer lautet:
415743
(Bitte notieren Sie sich diese Nummer, ohne diese Nummer erhalten Sie keine Antwort!)

Sie können die Bearbeitung Ihres Vorfalls unter folgender URL beobachten:
https://www.sor.de/hinschg-rueckkanal/

Bitte speichern Sie sich diese URL ab.

    Möchten Sie uns einen Dateianhang (JPG/PNG/PDF/DOC/DOCX/TXT/ODF) übermitteln?
    (max. 5MB)

    Weitere Meldekanäle:

    Telefonisch gebührenfrei:
    (0800) 9989888

    Online-Chat:
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    * Anonymität wird garantiert. Name und eMail-Adresse können auch Psydonyme enthalten. Es wird garantiert, dass keine IP-Daten gespeichert werden.

    Perönliches Treffen:
    Bitte vereinbaren Sie über unsere o.g. Rufnummer einen Termin und einen neutralen Treffpunkt.