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Externer Datenschutzbeauftragter für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kanzleibegehungen mit Blick auf den Datenschutz

Lüdenscheid / Bergneustadt – Steuerberater und Wirtschaftsprüfer brauchen immer einen externen Datenschutzbeauftragten. Außer es gibt einen internen Datenschutzbeauftragten, der auch nur für den Datenschutz eingestellt wurde. Sven Oliver Rüsche betreut seit Jahren eine namhafte Steuerberater-Kanzlei aus Lüdenscheid.

Externer Datenschutzbeauftragter für Steuerberater

Datenschutz für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist existenziell wichtig. Bei der Betreuung von sensiblen Finanzdaten ist der Datenschutz von höchster Bedeutung. Hier sind einige Schwerpunkte, die Steuerberater beachten sollten:

  1. Datensicherheit: Steuerberater sollten angemessene technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten. Dies umfasst den Schutz vor unbefugtem Zugriff, Datenlecks und unerlaubter Datenverarbeitung.
  2. Auftragsverarbeitung: Wenn Steuerberater Dienstleister oder Subunternehmer einsetzen, um bestimmte Aufgaben im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung zu erledigen, sollten sie Auftragsverarbeitungsverträge abschließen, um sicherzustellen, dass diese Dienstleister den Datenschutzvorschriften entsprechen.
  3. Informationspflichten: Steuerberater müssen ihre Mandanten über die Zwecke und den Umfang der Datenverarbeitung transparent informieren. Dies beinhaltet Angaben zur Datenverwendung, Datenlöschung und Rechte der Betroffenen (z. B. das Recht auf Auskunft oder Löschung der Daten).
  4. Datensparsamkeit: Steuerberater sollten nur die Informationen sammeln und speichern, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Es ist wichtig, die Daten nur so lange aufzubewahren, wie es gesetzlich erforderlich ist.
  5. Datenschutz-Folgenabschätzung: In bestimmten Fällen müssen Steuerberater Datenschutz-Folgenabschätzungen durchführen. Dies ist besonders relevant, wenn neue Technologien oder Verarbeitungsmethoden eingeführt werden, welche ein hohes Risiko für die Datenschutzrechte der Betroffenen darstellen können.

Denken Sie daran, dass dies nur ein Überblick über einige Schwerpunkte im Datenschutz für Steuerberater ist. Je nach Situation und geltenden Datenschutzvorschriften können weitere Aspekte von Bedeutung sein.

Es ist wichtig, dass Sie als Steuerberater die Verantwortung für den Schutz der personenbezogenen Daten Ihrer Mandanten ernst nehmen und alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass diese Daten geschützt sind. Neben den rechtlichen Anforderungen gibt es auch ethische Grundsätze im Umgang mit personenbezogenen Daten.

Diskretions und Vertrauenswürdigkeit sollte ja in der DNA von Steuerberatern sein…

Als Steuerberater haben Sie Zugriff auf vertrauliche Informationen über Ihre Mandanten und sollten daher stets diskret und professionell handeln. Eine offene Kommunikation mit Ihren Mandanten über den Datenschutz kann dazu beitragen, das Vertrauen in Ihre Arbeit zu stärken. In einer zunehmend digitalisierten Welt wird der Schutz von persönlichen Daten immer wichtiger. Als Steuerberater spielen Sie eine entscheidende Rolle bei der Einhaltung des Datenschutzes Ihrer Mandanten. Indem Sie sich aktiv mit diesem Thema auseinandersetzen und angemessene Sicherheitsmaßnahmen implementieren, können Sie nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllen sondern auch das Vertrauen Ihrer Kunden gewinnen – ein unschätzbarer Wert in einer Branche wie dieser!

Kanzleibegehung und Beurteilung der Datenschutz-Umsetzungen

Am gestrigen Tag besuchte Sven Oliver Rüsche als externer Datenschutzbeauftragter seinen langjährigen Kunden aus dem sauerländischen Lüdenscheid. Auf der Tagesordnung stand die Überprüfung seiner DSGVO Handlungsempfehlungen in den einzelnen Standorten einer größeren Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberater Gesellschaft. Zusammen mit einem IT-Verantwortlichen fuhren wir die Niederlassungen ab und führten eine Kanzleibegehung durch.

Gibt es offene Fragen der Steuerberatergehilfen zum Datenschutz?

Die Kanzleibegehung hat mehrere Zwecke. Zum einen will der externe Datenschutzbeauftragte überprüfen, ob alle Vorgaben auch umgesetzt werden. Das kann so belanglose Dinge, wie die Ablage von Kundenordner in verschlossenen Aktenschränke sein, oder die ausnahmslose Nutzung eines angeschafften Aktenvernichters sein. Aber auch um mit den Steuerberatergehilfen persönlich zu sprechen und deren Fragen zum Datenschutz direkt vor Ort zu besprechen.

Was müssen Steuerberatergehilfen im Datenschutz beachten?

Steuerberatergehilfen haben eine wichtige Rolle bei der Verarbeitung von sensiblen Daten im Steuerberatungsbereich. Bei der Einhaltung des Datenschutzes gelten für Steuerberatergehilfen im Wesentlichen die gleichen Regeln wie für Steuerberater selbst. Hier sind einige Datenschutzregeln, die Steuerberatergehilfen beachten sollten:

  1. Vertraulichkeit: Steuerberatergehilfen müssen sicherstellen, dass sie die Vertraulichkeit der ihnen anvertrauten Daten wahren. Dies bedeutet, dass sie die Daten nicht unbefugt offenlegen oder für andere Zwecke verwenden dürfen, als es für die Ausführung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
  2. Datenschutzschulungen: Steuerberatergehilfen sollten regelmäßig an Datenschutzschulungen teilnehmen, um sich über aktuelle Datenschutzbestimmungen und -richtlinien auf dem Laufenden zu halten. Dies hilft ihnen, die erforderlichen Schritte zum Schutz der Daten zu verstehen und umzusetzen.
  3. Sicherheitsmaßnahmen: Steuerberatergehilfen müssen angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um die Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch zu schützen. Dazu gehören beispielsweise die Verwendung von sicheren Passwörtern, der Zugriffsbeschränkung auf relevante Daten und die regelmäßige Sicherung der Daten.
  4. Meldepflicht bei Datenverstößen: Steuerberatergehilfen sollten umgehend ihren Vorgesetzten informieren, wenn es zu einem Datenverstoß oder einem Verdacht auf Datenverstoß kommt. Dies ermöglicht es, geeignete Maßnahmen zur Minderung des Schadens und zur Einhaltung der Meldepflichten gemäß den Datenschutzbestimmungen zu ergreifen.
  5. Auftragsverarbeitung: Wenn Steuerberatergehilfen von Steuerberatern beauftragt werden, bestimmte Aufgaben im Rahmen der Datenverarbeitung durchzuführen, sollten sie sich bewusst sein, dass sie als Auftragsverarbeiter agieren und die Datenschutzbestimmungen einhalten müssen. Dazu gehört unter anderem, dass sie die Daten nur im Rahmen des Auftragsverhältnisses verarbeiten dürfen und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen treffen müssen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten.

    Auch sollten Steuerberatergehilfen darauf achten, dass sie ausschließlich für solche Aufgaben eingesetzt werden, bei denen eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich ist. Eine Weitergabe oder Nutzung von Daten außerhalb dieses Rahmens ist nicht gestattet.

    Zusätzlich sollten Steuerberatergehilfen regelmäßig geschult werden bezüglich der Datenschutzbestimmungen und ihrer Rolle als Auftragsverarbeiter. Nur so können sie sicherstellen, dass alle Vorgaben eingehalten werden und ein angemessenes Schutzniveau für die betroffenen Personen gewährleistet wird.

    Insgesamt gilt es also für Steuerberatergehilfen besonders sorgfältig mit personenbezogenen Daten umzugehen – sei es bei der eigenen Arbeit oder im Rahmen einer Beauftragung durch einen Steuerberater. Denn nur so kann das Vertrauen in den Berufsstand erhalten bleiben und ein effektiver Schutz sensibler Informationen sichergestellt werden.

Kanzleiüberprüfung ist Teil für eine ISO Zertifizierung

Sven Oliver Rüsche erstellt dann nach der Kanzleibegehung einen Datenschutz-Bericht. In diesem ist die Einhaltung der DSGVO Datenschutz Vorgaben bestätigt. Zusätzlich werden dann Optmierungsvorschläge in sogenannte Handlungsempfehlungen noch dokumentiert.

Wenn Sie auch bei Ihrem Datenschutz und der Umsetzung der DSGVO-Vorgaben einen erfahrenen und sehr zuverlässigen externen Datenschutzbeauftragten suchen, dann nehmen Sie bitte KONTAKT mit mir auf, oder buchen Sie ein kostenfreies Erstgespräch über meinen AGENTURKALENDER.

sor

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